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   VG Bayreuth, 03.02.2016 - B 3 K 15.516   

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VG Bayreuth, 03.02.2016 - B 3 K 15.516 (https://dejure.org/2016,8396)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 03.02.2016 - B 3 K 15.516 (https://dejure.org/2016,8396)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 03. Februar 2016 - B 3 K 15.516 (https://dejure.org/2016,8396)
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  • BVerwG, 08.05.2014 - 1 C 3.13

    Abschiebung; Abschiebungskosten; Erstattung; Verjährung; Fälligkeitsverjährung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 03.02.2016 - B 3 K 15.516
    Eine Durchbrechung dieses Grundsatzes ist nur im Fall der Erledigung der Grundverfügung während des Rechtsmittelverfahrens nach einer diesbezüglichen Erledigterklärung oder bei Erledigung der Grundverfügung vor Ablauf der Rechtsbehelfsfrist im Rahmen einer isolierten Anfechtung der Kostenentscheidung möglich (vgl. BVerwG, U. v. 08.05.2014 - 1 C 3/13 - BVerwGE 149, 320 Rn. 19).".
  • VGH Bayern, 18.10.1993 - 24 B 93.22
    Auszug aus VG Bayreuth, 03.02.2016 - B 3 K 15.516
    Fortbestehende "Folgewirkungen" aus der angefochtenen Prüfungsentscheidung, etwa im Hinblick auf Prüfungsgebühren und Verfahrenskosten, stehen der Erledigung der Sachentscheidung an sich (Der Prüfungsteil ... wurde nicht bestanden") durch die Mitteilung des Bestehens der bundeseinheitlichen Prüfung Geprüfter Betriebswirt (IHK) vom 08.07.2015 (Beiakt I S. 122) nicht entgegen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 4.3.2015 - 6 A 1587/13 - juris Rn. 13; s. BayVGH, B. v. 18.3.1993 - 24 B 93.22 - BayVBL 1994, 310/311, 2. c).
  • VGH Bayern, 03.09.2015 - 11 ZB 15.1104

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Fahrtenbuchauflage; Erledigung durch

    Auszug aus VG Bayreuth, 03.02.2016 - B 3 K 15.516
    Es wurde lediglich eine Erledigungserklärung für den Fall "in Betracht gezogen", dass sich in einem Termin zur mündlichen Verhandlung keine Durchbrechung des vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 03.09.2014 (Az.: 11 ZB 15.1104 juris Rn. 14) formulierten Grundsatzes - die Entscheidung über die Kostentragung folgt der Entscheidung über den erledigten, aber weiterhin angefochtenen Grundverwaltungsakt - ergebe.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2015 - 6 A 1587/13

    Antrag eines Polizeikommissars auf Aufhebung einer negativen Prüfungsentscheidung

    Auszug aus VG Bayreuth, 03.02.2016 - B 3 K 15.516
    Fortbestehende "Folgewirkungen" aus der angefochtenen Prüfungsentscheidung, etwa im Hinblick auf Prüfungsgebühren und Verfahrenskosten, stehen der Erledigung der Sachentscheidung an sich (Der Prüfungsteil ... wurde nicht bestanden") durch die Mitteilung des Bestehens der bundeseinheitlichen Prüfung Geprüfter Betriebswirt (IHK) vom 08.07.2015 (Beiakt I S. 122) nicht entgegen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 4.3.2015 - 6 A 1587/13 - juris Rn. 13; s. BayVGH, B. v. 18.3.1993 - 24 B 93.22 - BayVBL 1994, 310/311, 2. c).
  • VGH Bayern, 28.11.2006 - 21 B 04.3400

    Kenntnisüberprüfung für Heilpraktikererlaubnis - nicht bestandene Kenntnisprüfung

    Auszug aus VG Bayreuth, 03.02.2016 - B 3 K 15.516
    Ein "Makel des Durchfallens" erschließt sich - wie von der Beklagten im Schriftsatz vom 11.09.2015 zutreffend ausgeführt - in keiner Weise und wurde im Übrigen auch nicht geltend gemacht (zur Problematik siehe BayVGH U. v. 28.11.2006 Az.: 21 B 04.3400 juris Rn. 29 ff. unter Bezug und in Abgrenzung zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtungsklage gegen negative Prüfungsbescheide bei Bestehen einer Widerholungsprüfung).
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